1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Patienten/ der
Patientin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit
zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient
das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an
die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose
und Therapie wendet.
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt des Behandlungsvertrages
1.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen
gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und
Fähigkeiten zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des
Patienten anwendet.
2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist
berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichem
Patientenwillen entsprechen und abgesprochen worden sind
3. Die zur Anwendung kommenden Methoden entsprechen den Standards der traumazentrierten Psychotherapie, EMDR und Hypnotherapie.
4.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen
vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
3. Mitwirkung des Patienten
1. Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit.
2. Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich, den Erfolg der Therapie nicht zu gefährden,
3.
Ehrlichkeit ist eine Grundvoraussetzung in jeder therapeutischen
Beziehung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Patient/ die Patientin
Konflikte in der therapeutischen Beziehung anzusprechen, damit der
therapeutisch Prozess nicht ins Stocken gerät. Wenn das Vertrauen nicht
mehr gegeben ist, ist die Heilpraktiker für Psychotherapie berechtigt,
die Behandlung zu beenden.
4. Honorierung des Heilpraktikers
1.Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
Einzeltherapie: 70,- Euro á 50 Min.
2.
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich mit einem Zahlungsziel von 2
Wochen. Das Honorare kann nach jeder Behandlung bar gegen Erhalt einer
Quittung gezahlt werden. Bei Gruppenangeboten über einen festgelegten
zeitlichen Rahmen ist der gesamte Betrag vor Gruppenbeginn zu leisten.
(Splittungen sind nach individueller Absprache möglich).
5. Vertraulichkeit der Behandlung
1.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist gegenüber Dritten –
ausgenommen in supervisorischen und intervisorischen Zusammenhängen –
schweigepflichtig und wird über den Patienten/ die Patientin nur mit
dessen/ deren ausdrücklichem Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten
erteilen bzw. einholen. Sollten wichtige Gründe des Patienten/ der
Patientin dem entgegenstehen, werden diese nach Klärung mit der
Therapeutin respektiert.
2.Der Patient/ die Patientin verpflichtet
sich zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen er zufällig –
z.B. über Wartezimmerkontakt – Kenntnis erhält.
3.Der Heilpraktiker
führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten
steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte
auch nicht heraus verlangen.
6. Feste Terminvereinbarung / Terminversäumnisse / Bereitstellungshonorar
1.
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht
begründet anders vereinbart, einmal wöchentlich, zu einem zwischen
Patient/ -in und Therapeutin jeweils fest und verbindlich vereinbartem
Termin statt. Der Patient/ die Patientin verpflichtete sich, die fest
vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im
Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 2 –3 Werktage vor dem vereinbarten
Termin, abzusagen.
2. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der
Zeitgebundenheit der Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem
gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein Patient/ eine Patientin
einbestellt ist, wird dem Patienten/ der Patientin bei nicht
rechtzeitiger Absage ein Bereitstellungshonorar von 30,- € für das
entgangenen Honorar berechnet.
Praxis für Traumazentrierte Psycho- und Hypnotherapie
Wendi Reinhard
Krähenstrasse 22/7
23552 Lübeck
www.traumatherapie-luebeck.de
Fon 0451/8806543
St.Nr. 2216960753